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Die EU-Blue-Card erklärt: Ein Anwalt für Einwanderung beantwortet die Fragen, die Fachkräfte am häufigsten stellen

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Deutschland konkurriert weltweit um hochqualifizierte Fachkräfte – und die EU-Blue-Card hat sich zu einem der attraktivsten Einwanderungswege entwickelt. Seit der umfassenden Gesetzesreform im November 2023 ist der Erhalt einer Blue-Card für viele Fachkräfte einfacher geworden, insbesondere für diejenigen, die in den Bereichen Technologie, Gesundheitswesen, Ingenieurwesen und anderen Mangelberufen tätig sind. Doch mit Gesetzesreformen gehen auch zahlreiche Fragen einher. Wie schwierig ist das Antragsverfahren? Muss man Deutsch sprechen? Darf der Ehepartner arbeiten? Was ist, wenn man keinen Hochschulabschluss hat? Wir haben mit dem erfahrenen Einwanderungsanwalt Alexander von Engelhardt gesprochen, um die Fragen zu beantworten, die internationale Fachkräfte am häufigsten stellen.

Die neuen Regelungen zur EU-Blue-Card sind am 1. November 2023 in Kraft getreten und wurden in das Aufenthaltsgesetz (AufenthG) als neuer § 18g aufgenommen. Die Vorteile einer Blue Card im Vergleich zu einer „normalen“ Arbeitserlaubnis sind:

  • Eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis ist bereits frühestens nach 21 Monaten möglich
  • Einfacherer Arbeitsplatzwechsel
  • Ablauf der Blauen Karte erst nach 12 Monaten Aufenthalt außerhalb Deutschlands
  • Ablauf einer dauerhaften Aufenthaltserlaubnis in der EU als ehemaliger Inhaber einer Blauen Karte EU aus einem anderen EU-Land
  • Einfachere Migration innerhalb der EU
  • Kurz- und langfristige Mobilität innerhalb der EU
  • Geringere Anforderungen für die Familienzusammenführung – nun auch für ältere Eltern denkbar
  • Einfachere Antragsverfahren

Die EU-Blue-Card wird in der Regel für maximal vier Jahre ausgestellt. Wenn der Arbeitsvertrag jedoch eine Beschäftigungsdauer von weniger als vier Jahren vorsieht, erhalten Sie eine Aufenthaltserlaubnis für die Dauer Ihres Arbeitsverhältnisses. Deutschland ist so sehr daran interessiert, Sie ins Land zu holen, dass man sicherstellen möchte, dass Sie auch bleiben.

Für die Blue Card sind laut Einwanderungsgesetz eigentlich keinerlei Deutschkenntnisse erforderlich. Zugegebenermaßen sind sie jedoch hilfreich, um sich in Deutschland im Alltag zurechtzufinden. Manche Arbeitgeber könnten zögern, jemanden einzustellen, der die Landessprache nicht beherrscht. In einigen Berufen sind jedoch bestimmte Sprachkenntnisse erforderlich. So wird beispielsweise für die Approbation Deutsch auf C1-Niveau verlangt. Diese Anforderung „passt“ das Zuwanderungsrecht gewissermaßen an. In diesem Fall erhält ein Arzt keine Aufenthaltserlaubnis zur Ausübung seines Berufs, da seine Deutschkenntnisse nicht den Anforderungen des Berufsrechts entsprechen. Punkt. Es gibt keine Ausnahmen von dieser Tatsache, aber es gibt legale Umgehungsmöglichkeiten. Vereinbaren Sie am besten einen Beratungstermin!


Das neue Gesetz bringt folgende Erleichterungen mit sich für:

  • MINT-Berufe (Gruppen 21, 221 oder 25 der ISCO-08)
  • Berufseinsteiger, d. h. Personen, deren Abschluss zum Zeitpunkt der Beantragung der Blue Card weniger als drei Jahre zurückliegt


Berufe mit starkem Fachkräftemangel (Engpassberufe), wie zum Beispiel:

  • Fertigung
  • Führungskräfte im Bergbau, im Bauwesen oder im Vertrieb
  • Führungskräfte im Bereich Informations- und Kommunikationstechnologie
  • Führungskräfte im Bereich freiberuflicher Dienstleistungen
  • Beispielsweise Führungskräfte in der Kinderbetreuung oder im Gesundheitswesen
  • Tierärzte
  • Zahnärzte
  • Apotheker
  • Fachkräfte in der Krankenpflege oder Geburtshilfe
  • Lehrkräfte und Erzieher an Schulen und außerschulischen Einrichtungen

Sie benötigen Gehalt von 3.306,90 € und müssen die Anforderungen Ihres Berufs erfüllen – dann haben Sie Anspruch auf eine kleine Blaue Karte.

Ja, wenn Sie keinen Hochschulabschluss haben, kommen Sie in Deutschland in der Regel nie für eine Blue Card in Frage! Es gibt jedoch eine Ausnahmeregelung, wenn Sie nachweisen können, dass Ihr Beruf zu den sogenannten „Engpassberufen“ gehört und Sie über mindestens drei Jahre vergleichbare Berufserfahrung verfügen. Diese Erfahrung muss in den letzten sieben Jahren erworben worden sein. Außerdem muss Ihre Qualifikation mit einem Hochschulabschluss vergleichbar sein. Dann können Sie ausnahmsweise eine Blue Card erhalten. Sie können sich bereits unter der Kategorie „Engpassberufe“ qualifizieren. Obwohl der deutsche Gesetzgeber die Anforderungen senken will, spürt man immer noch die deutsche Angst, dass man durch eine Ausbildung qualifiziert sein muss und nicht allein durch Erfahrung.

Ja, das hat sich geändert. Ihre „bessere Hälfte“ darf mit einem Aufenthaltstitel aus einem anderen EU-Land ohne spezielles Einreisevisum einreisen. Befindet sich Ihr Ehepartner noch zu Hause, gilt diese Regelung nicht.

Für einen erfolgreichen Antrag auf Familienzusammenführung mit Ihnen als Inhaber einer Blauen Karte ist es nicht erforderlich, dass Ihr Ehepartner über Deutschkenntnisse der Stufe A1 verfügt. Ich gehe davon aus, dass Sie alle die praktischen Vorteile kennen. Für eine dauerhafte Aufenthaltsgenehmigung sind jedoch wie üblich Deutschkenntnisse der Stufe B1 und der ganze Trubel rund um die dauerhafte Aufenthaltsgenehmigung erforderlich!

Selbstverständlich kann Ihre Ehefrau ohne weitere Einschränkungen in Deutschland arbeiten. Sie kann jeden Beruf ausüben – als Reinigungskraft über das Unterrichten an einer Universität bis hin zur Leitung eines Unternehmens – das ist für die Einwanderungsbehörde unerheblich.

Der Blue-Card-Inhaber oder die Blue-Card-Inhaberin kann seine Eltern oder Schwiegereltern nach Deutschland nachziehen lassen. Die wichtigste Voraussetzung ist, dass deren finanzieller Unterhalt und Krankenversicherung entweder durch sie selbst oder durch Sie gesichert ist. Sind sie finanziell von Ihnen abhängig, liegt die Entscheidung im Ermessen der Behörde. Es bleibt abzuwarten, ob die Behörde ihr Ermessen zu ihren Gunsten ausüben wird oder nicht.

Inhaber einer Blue Card in Deutschland können ihre Eltern oder Schwiegereltern nach Deutschland nachziehen lassen. Die wichtigste Voraussetzung ist, dass deren finanzielle Versorgung und Krankenversicherung entweder durch sie selbst oder durch Sie gesichert ist. Sind sie finanziell von Ihnen abhängig, liegt die Entscheidung im Ermessen der Behörde. Es bleibt abzuwarten, ob die Behörde ihr Ermessen zu ihren Gunsten ausüben wird oder nicht.

In der Regel haben Sie nach drei Jahren Beschäftigung im Rahmen einer Blue Card Anspruch auf eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis – dies gilt als Grundregel. Zudem ist weiterhin das Sprachniveau B1 erforderlich.

Auch Ihr Ehepartner hat nach drei Jahren Anspruch darauf, wenn

  • Sie beide weiterhin als Ehepaar zusammenleben,
  • Sie mindestens 20 Stunden pro Woche beschäftigt sind
  • und alle weiteren Voraussetzungen gemäß den üblichen Anforderungen für eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis erfüllt sind.
  • Hinweis: Die 60-monatige Beitragszeit zu einer Rentenversicherung entfällt.

Wenn Ihr Ehepartner eine dauerhafte Aufenthaltsgenehmigung beantragen möchte, muss er das B1-Niveau sowie alle weiteren Voraussetzungen erfüllen. Da Sie Inhaber einer Blauen Karte sind, gilt für Ihren Ehepartner die Erleichterung, dass lediglich drei Jahre und 36 Monate Rentenbeiträge geleistet worden sein müssen.

Alexander Baron von Engelhardt ist Gründer und Geschäftsführer seiner Anwaltskanzlei, die sich auf Wirtschaftsmigration, Fachkräftezuwanderung, Einwanderungsrecht und Unternehmensgründungen in Deutschland spezialisiert hat. Nach seinem Jurastudium an den renommierten Universitäten Marburg und Göttingen absolvierte er sein Referendariat in Hannover und Prag. Nach seiner Zulassung als Rechtsanwalt im Jahr 1997 gründete er seine eigene Kanzlei, die sich seitdem der Beratung internationaler Fachkräfte, Unternehmer und Unternehmen in Fragen des deutschen Einwanderungs- und Wirtschaftsrechts widmet.

Klare und direkte Kommunikation

Englisch zu sprechen ist eine Sache – vollständig verstanden zu werden eine andere. Alexander ist davon überzeugt, dass klare, ehrliche Kommunikation die Grundlage für eine gute Rechtsberatung ist. Wenn die Antwort „Ja“ lautet, wird er dies auch sagen. Wenn die Antwort „Nein“ lautet, wird er dies ebenso klar zum Ausdruck bringen.

Er ist sich bewusst, dass eine solche Direktheit in manchen Kulturen, in denen ein eher indirekter Kommunikationsstil die Norm ist, ungewohnt wirken kann. Bitte verwechseln Sie dies nicht mit Unhöflichkeit oder Unverblümtheit. Sein Ziel ist es lediglich, sicherzustellen, dass Sie Ihre rechtliche Situation vollständig verstehen und fundierte Entscheidungen treffen können.

Wenn es Ihnen aufgrund Ihres kulturellen Hintergrunds unangenehm ist, direkt „Nein“ zu sagen, machen Sie sich bitte keine Sorgen. Alexander ist sich bewusst, dass Kommunikationsstile weltweit unterschiedlich sind, und wird sich stets bemühen, Sie zu verstehen, auch wenn Ihre Antwort eher indirekt formuliert ist.

Klare Kommunikation schafft Klarheit, spart Zeit und hilft dabei, das bestmögliche Ergebnis zu erzielen.

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